Was darf es sein ? Ein trockener, fruchtiger oder eher ein süsser Wein ?

Der Geschmack eines Weines ist vorwiegend das Resultat eines Zusammenspiels von Weinsäure, Restzucker und Alkoholgehalt, und vor allem bei Rotwein kommen noch die Tannine hinzu. (Diese pflanzlichen Gerbstoffe aus der Traubenschale sind bei den dunklen Sorten in konzentrierterer Form zu finden als bei den weissen Trauben.)
Restzucker und die Säure sind entscheidend, ob nun ein Wein als trocken oder süss bezeichnet wird.
Gemäss einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2002 gilt folgende Regelung
Trockener Wein
max. 9 g/l Restzucker und Säuregehalt max. 2 g/l weniger (als der Restzucker)
Es gilt anzufügen, dass ein klassisch trockener Wein nur bis 4 g/l Restzucker beinhaltet
Halbtrockener Wein
Restzuckergehalt zwischen 9 – 18 g/l und Säuregehalt max. 10 g/l unter Restzuckergehalt
Leiblicher und süßer Wein
Restzuckergehalt 18 – 45 g/l (lieblich)
Restzuckergehalt über 45 g/l (süß)
Ob nun ein Wein als fruchtig eingestuft werden kann, hat nichts damit zu tun. Als „fruchtig“ gilt ein Wein, wenn die Fruchtnoten aus der Traube den Wein dominieren. Das kann bei einem „trockenen“ oder „süssem“ Wein der Fall sein. In so fern ist es nicht korrekt, wenn „fruchtig“ anstelle von „süss“ genannt wird.
Die subjektive Wahrnehmung ist nicht mit den messbaren Werten gleichzusetzen. Ein saurer Wein ist nicht notgedrungen auch ein trockener Wein. Wenn der Wein nur wenig Restzucker aufweist und ebenso wenig Säure zeigt, wird er gerne als süß bezeichnet. Wein mit einem hohen Restzucker und einer hohen Säure kann dagegen trocken schmecken.